Bei persönlichen Anlässen Ihrer Mitarbeiter sind noch einmal jeweils zusätzlich 60,- € möglich – bis zu 3 x pro Jahr.
Siehe auch s. § 19.6 Absatz 1 LStR.
Beispiele für Anlässe:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Einschulung des Kindes
- Jubiläum
Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail.