Im Rahmen von Bonuszahlungen können Sie auf der Grundlage des § 37 b EStG Ihrem Arbeitnehmer bis zu 10.000,00 € p.a steueroptimiert zukommen lassen.
Diese Zahlungen werden mit 30% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert und sich sozialversicherungspflichtig.
So können Sie insbesondere auch für Führungskräfte Bonuszahlungen nettolohnoptimiert abbilden und gleichzeitig Ihre Lohnnebenkosten senken.
Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail.