Die SRC-Prepaid-Kreditkarten-Lösung kann weiterhin auch im Rahmen der Erholungsbeihilfen eingesetzt werden.
Siehe auch § 40 Abs. 2 Nr 3 EstG.
Hier kann die SRC Prepaid-Kreditkarte mit 156,00 € für den Mitarbeiter, 104,00 € für den Ehepartner sowie 52,00 € für jedes Kind aufgeladen werden.
Dieser Zuschuss wird dann nur mit 25% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert.
Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail.