Sachbezüge sind steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden. Die Steuervorteile können bis zu einer Freigrenze von 44,00 € im Monat genutzt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Bis zu dieser Höhe fallen weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihre Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsabgaben an. Ihre Mitarbeiter können durch den monatlichen 44,00 € Sachbezug bis zu 528,00 € mehr Netto im Jahr erhalten. Als Arbeitgeber sparen Sie über diese Form der Nettolohnoptimierung im Vergleich zu einer klassischen Lohnerhöhung durchschnittlich 760,00 €. Neben Gutscheinen können Sie auch unsere Prepaid Kreditkarten Lösung einsetzen. Da mit dieser Lösung eine Barabhebung sowie ein Dispo nicht möglich ist, wird diese Lösung seitens der Finanzämter im Rahmen des Sachbezugs akzeptiert.
Auf der Grundlage des § 22 Nr. 3 EStG „Vermietung einer Werbefläche“ können Sie als Arbeitgeber eine Werbefläche auf dem Auto, dem Motorrad oder auch dem Fahrrad Ihres Mitarbeiters mieten. Somit können Sie Ihren Mitarbeitern 255,00 € p.a. bzw. 21,25 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Diesen Betrag können Sie zusätzlich auf die SRC Prepaid-Kreditkarte aufladen oder für die anderen SRC Lösungen im Rahmen einer Nettolohnoptimierung nutzen.
Bei persönlichen Anlässen Ihrer Mitarbeiter sind noch einmal jeweils zusätzlich 60,- € möglich – bis zu 3 Mal pro Jahr (s. auch § 19.6 Absatz 1 LStR). Persönliche Anlässe sind zum Beispiel der Geburtstag Ihres Mitarbeiters, die Hochzeit, die Einschulung eines Kindes oder bspw. auch ein Firmenjubiläum.
Im Rahmen von Bonuszahlungen können Sie auf der Grundlage des § 37 b EStG Ihrem Arbeitnehmer bis zu 10.000,00 € p.a steueroptimiert zukommen lassen. Diese Zahlungen werden im Rahmen der Nettolohnoptimierung mit 30% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert (und sind sozialversicherungspflichtig). Mit diesem Instrument zur Entgeltoptimierung können Sie insbesondere auch für Führungskräfte Bonuszahlungen entgeltoptimiert abbilden und gleichzeitig Ihre Lohnnebenkosten senken.
Die SRC-Prepaid-Kreditkarten-Lösung kann weiterhin auch im Rahmen der Erholungsbeihilfen zur Nettolohnoptimierung eingesetzt werden (siehe auch § 40 Abs. 2 Nr 3 EstG). Hier kann die SRC Prepaid-Kreditkarte mit 156,00 € für den Mitarbeiter, 104,00 € für den Ehepartner sowie 52,00 € für jedes Kind aufgeladen werden. Der Zuschuss im Rahmen der Erholungsbeihilfe wird mit 25% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert.