Vom 1. Januar 2022 an müssen Gutscheinkarten auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen. Als Sachbezug gelten fortan Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von § 2 Absatz 1 Nummer 10 a), b) oder c) des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Die SRC Lösung erfüllt zum 1. Januar 2022 die Kriterien „begrenztes Netzwerk“. Die Karte kann nur in einem regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk genutzt werden, dadurch erfüllt sie...
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