Pauschalversteuerte Sachzuwendungen

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Pauschalversteuerte Sachzuwendungen

Im Rahmen von Bonuszahlungen können Sie auf der Grundlage des § 37 b EStG Ihrem Arbeitnehmer bis zu 10.000,00 € p.a steueroptimiert zukommen lassen.

 

Diese Zahlungen werden mit 30% (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuert und sich sozialversicherungspflichtig.

 

So können Sie insbesondere auch für Führungskräfte Bonuszahlungen nettolohnoptimiert abbilden und gleichzeitig Ihre Lohnnebenkosten senken.

 

 

Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail.

Date

30. April 2017

Category

Nettolohnoptimierung